FAQ (Häufige Fragen)
Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen, Prüfpflichten und Abläufe.
Alle Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und selbstständigen Betreiber elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind verpflichtet, ihre Geräte regelmäßig prüfen zu lassen – gemäß DGUV Vorschrift 3.
Die Prüffristen hängen vom Gerätetyp und dem Einsatzort ab.
Allgemeine Richtwerte:
Bürogeräte: alle 2 Jahre
Werkzeuge in Werkstätten: alle 12 Monate
Geräte auf Baustellen: alle 3 Monate
Pflegebetten & medizinische Geräte: meist jährlich
Wir beraten Sie individuell zu Ihren Prüfintervallen.
Ortsveränderliche Geräte (z. B. PC, Drucker, Werkzeuge)
Ortsfeste Geräte (z. B. Maschinen, Klima- & Heiztechnik)
Stromerzeuger, Baustromverteiler, Schweißgeräte
FI-Schutzschalter, PRCD, Pflegebetten, medizinische Geräte
Hauptverteilungen & Unterverteilungen
Ja. Sie erhalten ein digitales Prüfprotokoll mit allen Messergebnissen und Empfehlungen. Zudem bringen wir eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin an jedem geprüften Gerät an.
Unsere Fachkräfte kommen zu Ihnen vor Ort – deutschlandweit. Prüfungen sind während des laufenden Betriebs oder außerhalb Ihrer Geschäftszeiten möglich.
Das hängt von der Anzahl der Geräte ab.
Ein grober Richtwert: ca. 20–30 Geräte pro Stunde pro Prüftechniker.
Größere Projekte planen wir individuell mit Ihnen.
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Art und Einsatzort der Geräte.
Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes und unverbindliches Angebot.
📩 sinansahin@web.de
Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit eigenen, geschulten Elektrofachkräften – für gleichbleibend hohe Qualität, Sicherheit und Vertrauen.
Kein Problem! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir beantworten Ihre Fragen persönlich.
📩 sinansahin@web.de