Infos zur DGUV Vorschrift 3 und ihren Anforderungen
Elektrotechnik & Dienstleistungen Sahin ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die gesetzeskonforme und fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige rund um die DGUV Vorschrift 3, welche Anforderungen an Unternehmen bestehen und was bei der Durchführung zu beachten ist.
Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen?
Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 1 ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeitenden zu ergreifen. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die Vorschrift gilt für Unternehmen aller Größen sowie öffentliche Einrichtungen.
Ziel ist es, potenzielle Gefahren wie Stromunfälle oder Brände zu vermeiden. Die Prüfungen müssen in bestimmten Intervallen durchgeführt und dokumentiert werden.
Wer darf nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?
Nur befähigte Personen dürfen Prüfungen nach DGUV V3 durchführen. Laut TRBS 1203 muss die prüfende Person:
eine elektrotechnische Ausbildung oder ein gleichwertiges Studium abgeschlossen haben,
mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung im elektrotechnischen Bereich vorweisen,
sowie regelmäßige Weiterbildungen absolvieren, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.
Was muss geprüft werden?
Zu den elektrischen Betriebsmitteln zählen:
Ortsveränderliche Geräte (z. B. Kaffeemaschinen, PCs, Verlängerungskabel)
Ortsfeste Geräte (z. B. Heizungen, Einbauküchengeräte)
Anlagen (z. B. Steckdosen, Beleuchtung, Verteiler)
Maschinen (z. B. Produktionsmaschinen, Werkstattgeräte)
Auch Hebebühnen, Aufzüge oder Baustellenaggregate müssen entsprechend geprüft werden.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Beispiele:
Alle 4 Jahre für Büroinstallationen (z. B. Steckdosen, Leuchten)
Jährlich bei Geräten in feuchten oder gefährlichen Umgebungen
Täglich oder vor jeder Nutzung bei bestimmten Baustellenmaschinen
Die TRBS 1201 gibt dazu konkrete Empfehlungen.
Prüfkonzept & Dokumentation
Ein geordnetes Prüfkonzept stellt sicher, dass keine Frist versäumt wird. Es umfasst:
Inventarisierung aller elektrischen Betriebsmittel
Gefährdungsbeurteilung
Festlegung der Prüfzyklen
Dokumentation durch Prüfprotokolle
Ein ordnungsgemäß geführtes Protokoll beinhaltet u. a.:
Datum der Prüfung
Name des Prüfers
Identifikation und Standort des Geräts
Prüfumfang & Ergebnis
nächster Prüftermin
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