Betriebsmittelprüfung

Pflichtprüfung für Sicherheit, Funktion & Haftung
Die Betriebsmittelprüfung ist ein zentraler Bestandteil der DGUV Vorschrift 3.
Alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen verwendet werden, müssen regelmäßig geprüft werden – unabhängig davon, ob es sich um fest installierte Maschinen oder um mobile Bürogeräte handelt.
Ziel ist die Vermeidung von elektrischen Gefahren, Ausfällen und Haftungsrisiken.
| Einsatzbereich | Empfohlene Prüffrist |
|---|---|
| Bürogeräte | alle 24 Monate |
| Werkstattgeräte | alle 12 Monate |
| Geräte auf Baustellen | alle 3 Monate |
| Pflegeeinrichtungen | alle 6–12 Monate |
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