Infos zur DGUV Vorschrift 3 und ihren Anforderungen

Elektrotechnik & Dienstleistungen Sahin ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die gesetzeskonforme und fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige rund um die DGUV Vorschrift 3, welche Anforderungen an Unternehmen bestehen und was bei der Durchführung zu beachten ist.


Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen?

Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 1 ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeitenden zu ergreifen. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die Vorschrift gilt für Unternehmen aller Größen sowie öffentliche Einrichtungen.

Ziel ist es, potenzielle Gefahren wie Stromunfälle oder Brände zu vermeiden. Die Prüfungen müssen in bestimmten Intervallen durchgeführt und dokumentiert werden.


Wer darf nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Die Geräte- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte durchführen.

Laut § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nur eine „befähigte Person“ berechtigt, Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln vorzunehmen. Die genauen Voraussetzungen dafür werden in der TRBS 1203 geregelt:

  • Abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder entsprechendes Studium

  • Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Prüftechnik, zeitnah zur Ausbildung

  • Vertrautheit mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

  • Aktuelles Wissen über relevante Normen, Vorschriften und den Stand der Technik

  • Regelmäßige theoretische und praktische Weiterbildungen (z. B. durch Schulungen)

Wichtig: Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) erfüllt diese Anforderungen nicht und darf Prüfungen nur unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.

Unsere Mitarbeiter sind hochqualifizierte Elektrofachkräfte, die alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und setzen moderne Mess- und Prüftechnik ein, um eine verlässliche und rechtssichere Prüfung zu gewährleisten.


Was muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte zu prüfen. Diese werden im Fachjargon auch als „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bezeichnet. Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

Elektrische Geräte:

  • Ortsveränderliche Geräte: beweglich, im Betrieb versetzt oder leicht tragbar

    • Beispiele: Drucker, Monitor, Kaffeemaschine, Verlängerungskabel, Bohrmaschine

  • Ortsfeste Geräte: fest montiert oder zu schwer für einfache Bewegung

    • Beispiele: Kühlschrank, Herd, Spülmaschine

Elektrische Anlagen:

  • Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel

    • Beispiele: Haupt- und Unterverteilungen, Steckdosen, Beleuchtung, Endstromkreise

    • Personenbeförderungsmittel wie Aufzüge, Rolltreppen, Hebebühnen

    • Heizungs- und Lüftungstechnik, Rolltore, Schranken, Brandmeldeanlagen

Elektrische Maschinen:

  • Verfügen über Antriebe und Schutzvorkehrungen (Not-Aus, Abschrankung)

    • Beispiele:

      • Produktionsmaschinen: Roboter, Pressen

      • Werkstattmaschinen: Drehbank, Fräse

      • Baustellenmaschinen: Kran, Säge

In Zweifelsfällen (z. B. ob Gerät als Anlage oder Maschine einzuordnen ist) entscheidet die Elektrofachkraft auf Basis der relevanten DIN-VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0105-100 oder 0113-1).

Auch nicht-elektrische Betriebsmittel wie Leitern, Regale oder Schutzausrüstung (z. B. Klettergurte) müssen geprüft werden. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme:

Eine Pflichtprüfung vor Erstinbetriebnahme ist nicht immer eindeutig geregelt, dennoch empfiehlt sie sich. Laut § 4 Abs. 1 BetrSichV muss vor dem Einsatz eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

Die CE-Kennzeichnung ersetzt nicht automatisch eine Prüfung. Eine Sichtprüfung durch eine befähigte Person sollte in jedem Fall erfolgen.


Der E-Check für Ihre optimale Elektrosicherheit

Zum Schutz vor Schäden und Haftungsansprüchen ist der E-Check für Unternehmen wichtig und teils sogar verpflichtend. Diese standardisierte Sicherheitsprüfung wurde 1996 vom ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) eingeführt.

Das E-Check Prüfsiegel zeigt, dass Ihre elektrischen Betriebsmittel erfolgreich auf Elektrosicherheit nach DGUV Vorschrift 3 geprüft wurden. Die zugrunde liegenden Normen orientieren sich an den VDE-Vorschriften.

Vorteile des E-Checks:

  • Vermeidung von Ausfällen, Bränden und Personenschäden

  • Schutz vor Haftungsansprüchen und Versicherungsausschlüssen

  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfung

Prüfinhalte:

  • Zustand und Funktionsfähigkeit

  • Schutz gegen elektrischen Schlag

  • Brandschutz

  • Energieeffizienz

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Prüfprotokoll sowie das ESG E-Check Siegel.

Prüffristen:

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel (Büro): mindestens alle 2 Jahre

  • Werkstatt/Produktion: mindestens jährlich

  • Ortsfeste Betriebsmittel/Anlagen (unkritisch): mindestens alle 4 Jahre

Normen:

  • DIN VDE 0701-0702 (Geräteprüfung)

  • DIN VDE 0105-100 (Anlagenprüfung)

  • DIN VDE 0113-1 (Maschinenprüfung)

Die Prüfung darf nur von Elektrofachkräften mit geeigneter Ausrüstung durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter verfügen über modernste Technik, Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse. Wir sind deutschlandweit für Sie im Einsatz.


Prüfkonzept nach DGUV Vorschrift 3 im Unternehmen

Ein ganzheitliches Prüfkonzept für elektrische Betriebsmittel sollte in keinem Unternehmen fehlen. Es ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich empfohlen, um die Elektrosicherheit sicherzustellen und die Verfügbarkeit von Anlagen zu erhöhen.

Ein durchdachtes Prüfkonzept hilft dabei, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und ein strukturiertes Vorgehen zu gewährleisten.

Wesentliche Bestandteile:

  • Beschaffung der elektrischen Betriebsmittel

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Festlegung der Prüffristen

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme

  • Wiederholungsprüfung durch befähigte Personen

  • Sichtprüfungen durch Mitarbeitende

Insbesondere die regelmäßige Wiederholungsprüfung muss klar organisiert sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese intern oder extern erfolgt – entscheidend ist, dass die Prüfung normgerecht und rechtssicher durchgeführt wird.

Vorsicht ist bei allzu preisgünstigen Angeboten geboten. Der Arbeitgeber bleibt haftbar, wenn sich im Schadensfall herausstellt, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Verantwortung lässt sich nicht an Dritte delegieren.

Vorteile eines durchdachten Prüfkonzepts:

  • Erhöhte Sicherheit für Mitarbeitende

  • Reduzierte Ausfallzeiten durch rechtzeitige Mängelentdeckung

  • Bessere betriebliche Abläufe

  • Optimierte Kostenstruktur

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres individuellen Prüfkonzepts.


Unser Service: DGUV V3 Prüfung von Experten

Mit uns erhalten Sie eine professionelle DGUV V3 Prüfung nach den neuesten Standards:

  • E-Check durch zertifizierte Elektrofachkräfte

  • rechtskonforme Dokumentation & Nachweise

  • Erinnerung an Fristen & Wiederholungsprüfungen

  • transparente Kostenmodelle (auf Wunsch mit Servicevertrag)

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